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Weisungen Festwirtschaft

Ressortchef: Peter Wyss

 

Weisungen der Spielleitung des Interkantonales und Nordostschweizerisches Hornusserfest 2011

Die nachfolgenden Weisungen stützen sich auf die einschlägigen Reglemente und Weisungen des EHV. Im Besonderen seien erwähnt:

Teilnahmebedingungen

1. Aktivhornusser

Es sind nur Spieler zugelassen, die eine gültige Lizenzfür das Jahr 2011 besitzen.
Nachmeldungen (neu zu Meldende) müssen gemäss Lizenzierungs- und Transferreglement (Poststempel) vor dem Fest bei der Geschäftsstelle EHV gemeldet werden. Ohne im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein, ist der Einsatz verboten.

Jegliche telefonischen Meldungen an Obmann oder Geschäftsstelle werden nicht akzeptiert und sind ungültig.

2. Überzählige Spieler

Der Einsatz von überzähligen Spielern oder Spielerinnen ist mit dem zuständigen Fest-Obmann direkt zu erledigen. Sie sind wenn möglich vor dem Anlass bei anderen Mannschaften zu platzieren.

3. SchiedsrichterInnen / ErsatzlistenführerInnen

Alle eingesetzten SchiedsrichterInnen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für das Jahr 2011 sein.

Fehlende SchiedsrichterInnen müssen durch eigene auf der Spielliste aufgeführte Spieler ersetzt werden. Diese führen die Funktion als Schiedsrichter aus und können nicht als Spieler eingesetzt werden. Tritt eine Mannschaft ohne Schiedsrichter an, hat diese Missachtung zusätzlich eine Busse von Fr 200.-- zur Folge.

Ersatzlistenführer halten sich hinter dem Ries auf und begeben sich zum Vergleich der Resultate pro Durchgang zu den Schiedsrichtern.

Das Führen der Ersatzspiellisten durch Schiedsrichter oder Spielerschiedsrichter ist ausdrücklich untersagt.

4. Rapport

Alle Mannschaftsführer und SchiedsrichterInnen haben vollzählig am Rapport mit dem Obmann zu erscheinen.

 

Spielbetrieb

5. Mannschaftsverantwortliche

Die Mannschaftsverantwortliche sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für eine einwandfreie Ordnung auf dem Spielfeld und dem Festplatz. Sie schenken insbesondere der Bekleidung der Spieler während dem Spiel und zum Rangverlesen die notwendige Aufmerksamkeit.

6. Spielgeräte

Alle eingesetzten Spielgeräte entsprechen den Technischen Weisungen EHV.

Einsatz und Handhabung sind im Spielreglement Ziff. 38 – 47 geregelt.

Der Honusserbock wird nur einmal bei Spielbeginn vor dem Anhornussen gesetzt.

Die Richtlatte ist zwingend von jeder Mannschaft mitzubringen.

7. Spielbeginn

Die Mannschaften haben sich 15 Minuten vor Spielbeginn auf dem Ries bereit zu halten. Der Böllerschuss ist das Signal zum sofortigen Spielbeginn für alle beteiligten Mannschaften.

8. Spielunterbruch

Einzelne Spielunterbrüche zum Ausräumen von Unklarheiten können nur durch die Schiedsrichter respektive Rieschef angeordnet werden. Ein genereller Spielunterbruch sowie die Fortsetzung des Spieles kann nur der verantwortliche Obmann anordnen und wird per Funk über die Rieschefs bekannt gegeben. Jegliche anderen Spielunterbrüche durch Mannschaften werden als unsportliches Verhalten geahndet und sanktioniert.

9. Aufenthalt beim Ries

Der Aufenthalt beim Ries ist im Spielreglement Ziff. 90 – 92 geregelt. Bei speziellen Witterungsverhältnissen leitet die Spielleitung die notwendigen Massnahmen ein.

 

Allgemeines

10. Materialfahrzeuge

Pro Mannschaft kann nur ein Materialfahrzeug auf das Festgelände fahren. Es darf nur für den Ausstich / Wechsel verschoben werden. Der Fahrer sorgt für den notwendigen Blendschutz.

11. Parkplätze

Die übrigen Fahrzeuge sind gemäss den Weisungen des Organisators abzustellen. Den Verkehrsorganen ist absolut Folge zu leisten.

12. Mannschaftsbeiträge / Festkarten / Festkartenrückgabe

Die Mannschaftsbeiträge werden durch die zuständigen Organe EHV (Ziff. 57) den Gesellschaften in Rechnung gestellt.

Beiträge für die Festkarten werden durch die jeweiligen Festorganisationen in Rechnung gestellt und sind an diese einzuzahlen. (Ziff. 58)

Zuviel bezogene Festkarten können vor Spielbeginn (Anhornussen) der jeweiligen Stärkeklasse bei der Festkasse zum ½ Preis des Kaufpreises zurückgegeben werden.

13. Doping

Es gelten die Vorschriften des EHV und Swiss Olympic. Hornusser welche spezielle Medikamente benötigen klären vor dem Anlass dessen Wirkung und Auswirkung gemäss Dopingreglement und Beilagen selbständig ab. 24-Stunden Hotline 0900 567 587.

Die Weisungen des Dopingverantwortlichen EHV sowie die Bekanntmachungen an der DV EHV vom 12.02.11 sind Bestandteil dieser Vorschriften.

14. Wir wollen fairen Sport

Sportliches Verhalten erwarten wir gegenüber allen Schiedsrichtern und der Spielleitung sowie dem Organisator. Die Hornusser unter sich begegnen sich mit Takt und Anstand.

15. Zuwiderhandlungen

Die Missachtung von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den Reglementen und Vorschriften des EHV geahndet.

 

Die gesamte Spielleitung wünscht allen Mannschaften und den Hornussern viel Erfolg, Wettkampfglück und einen schönen Aufenthalt am jeweiligen Festort.

Die Spielleitung

Obmann EHV, Hansueli Flückiger

 

 

Weisungen NW-Obmann EHV für das Eidg NW-Hornusserfest 2011

Die männliche Bezeichnungeiner Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

 

1. Hornusserbock

Der Bock wird nur je einmal bei Spielbeginn gesetzt.
Nur Böcke mit der von der TK genehmigten Bezeichnung 2009 (Rondelle) dürfen eingesetzt werden.

 

2. Auffangvorrichtung

Das Modell 02 als Auffangvorrichtung ist obligatorisch. Ältere Modelle dürfen nicht eingesetzt werden. Nach jeder Berührung durch Hornuss oder Träf muss die Auffangvorrichtung mit der Latte nachkontrolliert werden.

 

3. Plombierung

Nur Geräte und Hilfsgeräte welche gemäss Reglement eine Markierung der TK aufweisen müssen, dürfen eingesetzt werden. Die Markierung muss derjenigen der technischen Weisungen für das Jahr 09 (Rondelle) entsprechen.

 

4. Hornuss

Gespielt wird mit dem durch den EHV homologierten Hornuss (schwarz). Die Hornusse dürfen nicht gekühlt werden und die Lagerung im Tiefkühler oder Kühlschrank ist verboten.

Die Hornusse für den Spieltag müssentrocken auf dem Spielplatz von beiden Mannschafts-verantwortlichen vor Spielbeginn gegenseitig kontrolliert werden.

Hornusse dürfen vor und während dem Spiel nicht in Wasser gelagert oder gereinigt werden. Beide Mannschaften müssen die Anzahl Hornusse auf Platz haben, dass diese für den ganzen Spieltag ausreichen. Alle Lagerbehältnisse mit Ausnahme von Plastik- oder Blech-Eimer sind für die Hornusse verboten.

 

5. Spielbeginn

Die Mannschaften haben sich 30 Minuten vor Spielbeginn auf dem Ries bereit zu halten. Der Böllerschuss ist das Signal zum sofortigen Spielbeginn für alle beteiligten Mannschaften.

Die Mannschaften spielen den ganzen Tag auf dem gleichen Ries.

 

6. Spielunterbruch

Einzelne Spielunterbrüche zum ausräumen von Unklarheiten, können nur durch die Schiedsrichter respektive Rieschef angeordnet werden. Ein eventuell gesamthafter Spielunterbruch sowie die Fortsetzung des Spieles kann nur der verantwortliche Obmann anordnen und wird mit Funk über die Rieschef bekannt gegeben. Jegliche anderen Spielunterbrüche durch Mannschaften werden als unsportliches Verhalten geahndet und sanktioniert.

 

7. Nachwuchshornusser

Es sind nur Spieler zugelassen die auf der Mutationsliste der Gesellschaft aufgeführt und gemeldet sind.

Übertritte gemäss Lizenzierungs- und Transferreglement.

Allfällige Umteilungen von Nachwuchshornussern und das Bereinigen der Spiellisten sind vor Spielbeginn durch die Rieschefs zu erledigen.

Jegliche telefonischen Meldungen werden nicht akzeptiert und sind ungültig.

 

8. Rapport

Alle Rieschefs haben vollzählig zum Rapport zu erscheinen.

 

9. Helmtragpflicht

Die Helmtragpflicht ist obligatorisch, auch für Betreuer und Schiedsrichter ab Jahrgang 1984. (Beschluss AV vom 3.12.99).

 

10. Spielleitung

Jede Mannschaft ist verpflichtet 1 Reglementskundigen Schiedsrichter zu stellen. Die Schiedsrichter bleiben für den gesamten Anlass bei ihrer Mannschaft.

Tritt eine Mannschaft ohne Schiedsrichter an, hat diese Missachtung zusätzlich eine Busse von Fr 200.-- zur Folge.

 

11. Aufenthalt beim Ries

Von der schlagenden Mannschaft hat sich während des Spiels niemand neben dem Ries aufzuhalten. Hinter dem Ries ist der Aufenthalt von Betreuern der schlagenden Mannschaft erlaubt, sofern sie sich nicht ohne Aufforderung durch die Spielleitung ins Spielgeschehen einmischen. Betreuer der Abtuenden Mannschaft dürfen sich neben dem Ries aufhalten, jedoch müssen sie sich neutral verhalten.

 

12. Materialfahrzeug

Pro Mannschaft kann nur ein Materialfahrzeug mit spezieller Vignette auf das Festgelände fahren. Der Fahrer sorgt für den notwendigen Blendschutz.

 

13. Parkplätze

Die übrigen Fahrzeuge sind gemäss den Weisungen des Organisators abzustellen. Den Verkehrsorganen ist absolutfolge zu leisten.

 

14. Mannschaftsverantwortliche

Diese sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für eine einwandfreie Ordnung auf dem Spielfeld und dem Festplatz. Sie schenken insbesondere der Helmtragpflicht der Spieler während dem Spiel die notwendige Aufmerksamkeit. Sie sind auch für die Richtigkeit der Spiellisten verantwortlich (Jahrgang, richtiger Gesellschaftsnamen etc.)

Vier ausgefüllte Spiellisten müssen bis am 18. August 2011 dem NW-Obmann EHV per Post oder Email gesendet werden.(Adresse in der Fusszeile) Spiellisten kann man auf der Homepage EHV Downloaden. (Laserdruck!!)

 

15. Hornusserwerkzeug

Lehm und Hornusse müssen durch die Teilnehmer mitgebracht werden. Das Anbringen von zusätzlichen Gegenständen an Spielgeräten ist untersagt. Insbesondere das Festbinden von Putzlappen an der Schindel ist während dem Spiel nicht gestattet.

 

16. Stufeneinteilung

Stufe 1: Jahrgänge 2001 und jüngere

Stufe 2: Jahrgänge 1998, 1999, 2000

Stufe 3: Jahrgänge 1995, 1996, 1997

 

17. Bankettkarten

Überzählige oder zusätzliche Bankettkarten können vor Spielbeginn zum vollen Preise beim Infostand zurückgegeben oder bezogen werden.

 

18. Wir wollen fairen Sport

Sportliches Verhalten erwarten wir gegenüber allen SchiedsrichterInnen und der Spielleitung sowie dem Organisator. Die Hornusser unter sich begegnen sich mit Takt und Anstand.

 

19. Zuwiderhandlungen

Die Missachtung von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den Reglementen und Vorschriften des EHV geahndet.

 

Die gesamte Wettkampfleitung wünscht allen Gesellschaften und den NW-Hornussern viel Erfolg, Wettkampfglück und einen schönen Aufenthalt am Festort.

 

Für die Spielleitung

NW-Obmann EHV
Walter König

 

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